Merkblätter zur Düngeverordnung (DüV) 2020 und Gewässerabstandsregelungen

Merkblätter zur Düngeverordnung (DüV) 2020 und Gewässerabstandsregelungen

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Mit Inkrafttreten der novellierten DüV am 28.4.2020 wurden neue Regelungen für die Düngung festgesetzt.

Im aktuellen Entwurf der Hessischen Ausführungsverordnung (AVDüV) werden nun auch die § 13a-Gebiete neu ausgewiesen und die Ausweisungsgrundlage ist bundesweit vereinheitlicht worden.

Mit der novellierten AVDüV werden „mit nitratbelastete Gebiete“ und „eutrophierte Gebiete“ (Phosphorbelastete Gebiete) festgelegt. Die Einschränkungen für „mit nitratbelastete Gebiete“ betreffen 12 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Hessen und die der „eutrophierten Gebiete“ 34 %.

Für beide Gebiete gelten neben den allgemeingültigen Regelungen verschärfte Vorgaben. Wir haben Ihnen die Neuerungen der DüV und die aktuellen Gewässerabstandregelungen nach DüV und den Wassergesetzen
in Beratungsmerkblättern zusammengefasst:


Wichtigste Neuerungen der Düngeverordnung (pdf 170 KB)

Regelungen in § 13a-Gebieten (pdf 310 KB, aktualisiert am 26.04.2023)

Gewässerabstandsauflagen (pdf 320 KB)