Agrarumweltmaßnahmen
Agrarumweltmaßnahmen
HALM 2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen
Die aktuellen Informationen beruhen auf der Entwurfsfassung der HALM 2-Richtlinie vom 22.09.23 für die Förderperiode ab 2023. Die Antragsfrist endet mit dem 01.10.2023.
C.3.3 Gewässerschutzstreifen
C.3.6 Erosionsschutzstreifen
D.1 Grünlandextensivierung
Förderrichtlinien, Antragsunterlagen und Gebietskulissen
Die Förderrichtlinien und Vorgaben zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.umwelt.hessen.de
Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen stehen auf den Websites der Fachdienste Landwirtschaft der Landkreise sowie der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) zur Verfügung: www.wibank.de
Einzelne Maßnahmen werden nicht landesweit gefördert, sondern nur in bestimmten Gebieten (Kulissen). In welcher der Gebietskulissen Ihre Flächen liegen können Sie im Agrarviewer einsehen.
Weitere Informationen zu den einzelnen HALM-Maßnahmen erhalten Sie beim Fachdienst Landwirtschaft Ihres Landkreises. Eine Liste der Fachdienste finden Sie bei der WI-Bank.
Auftraggeber: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat vertreten durch die Regierungspräsidien Hessen.