Agrarumweltmaßnahmen
Agrarumweltmaßnahmen
HALM 2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen
Die aktuellen Informationen beruhen auf der Entwurfsfassung der HALM 2-Richtlinie vom 22.09.23 für die Förderperiode ab 2023. Die Antragsfrist endet mit dem 01.10.2023.
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C.3.3 Gewässerschutzstreifen
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C.3.6 Erosionsschutzstreifen
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D.1 Grünlandextensivierung
Förderrichtlinien, Antragsunterlagen und Gebietskulissen
Die Förderrichtlinien und Vorgaben zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.umwelt.hessen.de
Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen stehen auf den Websites der Fachdienste Landwirtschaft der Landkreise sowie der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) zur Verfügung: www.wibank.de
Einzelne Maßnahmen werden nicht landesweit gefördert, sondern nur in bestimmten Gebieten (Kulissen). In welcher der Gebietskulissen Ihre Flächen liegen können Sie im Agrarviewer einsehen.
Weitere Informationen zu den einzelnen HALM-Maßnahmen erhalten Sie beim Fachdienst Landwirtschaft Ihres Landkreises. Eine Liste der Fachdienste finden Sie bei der WI-Bank.
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Auftraggeber: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat vertreten durch die Regierungspräsidien Hessen.