Die Gemeinsame Agrarpolitik 2023 sieht vor, dass mindestens 4% der Ackerfläche je Betrieb aus der Produktion (GLÖZ 8) genommen werden. Im Jahr 2023 haben viele Betriebe die Ausnahmeregelung von GLÖZ 8 genutzt und sich Ackerflächen mit Anbau von Getreide anrechnen lassen. Ab der Ernte 2023 sind je Betrieb 4% der Ackerflächen stillzulegen. Die rechtlichen Vorgaben zusammengefasst und Tipps zur Umsetzung finden Sie hier.