Zur Erleichterung der Kennartenbestimmung (Ökoregel 5) haben wir Ihnen eine Anleitung zum Import der Begehungslinien Ihrer Grünlandflächen aus dem Agrarprotal auf Ihr Smartphone erstellt. Mit Ihrem Standort sehen Sie dadurch immer, ob Sie sich noch auf den Begehungslinien befinden.
Beachten Sie auch unseren Bestimmungskatalog für die 42 Kennarten und eine kurze Übersicht der Kennarten mit deren Blühzeitraum und Blütenfarbe zur leichteren Bestimmung.
Rechtliche Neuerungen
Der Richtlinien Entwurf für HALM-2 wurde am 22.09.2023 erneut überarbeitet. In unserem aktuellen Rundbrief erhalten Sie eine Übersicht der aus gewässerschutzsicht sinnvollsten Maßnahmen.
Die Gemeinsame Agrarpolitik 2023 sieht vor, dass mindestens 4% der Ackerfläche je Betrieb aus der Produktion (GLÖZ 8) genommen werden. Im Jahr 2023 haben viele Betriebe die Ausnahmeregelung von GLÖZ 8 genutzt und sich Ackerflächen mit Anbau von Getreide anrechnen lassen. Ab der Ernte 2023 sind je Betrieb 4% der Ackerflächen stillzulegen. Die rechtlichen Vorgaben zusammengefasst und Tipps zur Umsetzung finden Sie hier.
Die Gemeinsame Agrarpolitik 2023 sieht vor, dass mindestens 4% der Ackerfläche je Betrieb aus der Produktion (GLÖZ 8) genommen werden. Im Jahr 2023 haben viele Betriebe die Ausnahmeregelung von GLÖZ 8 genutzt und sich Ackerflächen mit Anbau von Getreide anrechnen lassen. Ab der Ernte 2023 sind je Betrieb 4% der Ackerflächen stillzulegen. Die rechtlichen Vorgaben zusammengefasst und Tipps zur Umsetzung finden Sie hier.
Um Ihnen die Identifizierung der regionalen Grünland Kennarten in Hessen zu erleichtern, haben wir einen Katalog mit sämtlichen Pflanzenarten bzw. Artengruppen zusammengestellt.
Um die Ökoregelung 5 der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu erfüllen, müssen Sie mindestens vier dieser Arten auf Ihrem Grünland nachweisen. Der Nachweis erfolgt im Jahr 2023/24 über Laufzettel, welche Sie Ihren Antragsunterlagen (Agrarportal) entnehmen können.
Den Bestimmungskatalog finden Sie hier.
Eine übersichtliche Tabelle mit sämtlichen Kennarten, deren Blühzeitraum und Blütenfarben finden Sie hier.
Aktualisierung vom 24.04.2024:
Um die Begehungslinen aus dem Agrarprotal auf Ihrem Smartphone zu nutzen, haben wir Ihnen eine Anleitung erstellt.
Neue Anwendungsbestimmung in Wasserschutzgebieten Mit der fünften Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind am 08.09.2021 neue Anwendungsbestimmungen von Pflanzenschutzmitteln, speziell von Glyphosat, in Kraft getreten. Ab sofort ist die Anwendung von Glyphosat generell in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten und zur Sikkation (Spätanwendung vor der Ernte) verboten!...
Mit Inkrafttreten der novellierten DüV am 28.4.2020 wurden neue Regelungen für die Düngung festgesetzt. Im aktuellen Entwurf der Hessischen Ausführungsverordnung (AVDüV) werden nun auch die § 13a-Gebiete neu ausgewiesen und die Ausweisungsgrundlage ist bundesweit vereinheitlicht worden. Mit der novellierten AVDüV werden „mit nitratbelastete Gebiete“ und „eutrophierte Gebiete“ (Phosphorbelastete Gebiete) festgelegt. Die Einschränkungen für „mit nitratbelastete Gebiete“ betreffen 12 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Hessen und die der „eutrophierten Gebiete“ 34 %. Für beide Gebiete gelten neben den allgemeingültigen Regelungen verschärfte Vorgaben. Wir haben Ihnen die Neuerungen der DüV und die aktuellen Gewässerabstandregelungen nach DüV und den Wassergesetzenin Beratungsmerkblättern zusammengefasst:
Das Video fasst das Wichtigste zu Gewässerrandsteifen zusammen:
- Überblick zu den Abstandsauflagen
- Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen
- Tipps zur Ermittlung der Hanglänge
- Hinweise zur Anlage von Gewässerrandstreifen