Um Ihnen die Identifizierung der regionalen Grünland Kennarten in Hessen zu erleichtern, haben wir einen Katalog mit sämtlichen Pflanzenarten bzw. Artengruppen zusammengestellt. Um die Ökoregelung 5 der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu erfüllen, müssen Sie mindestens vier dieser Arten auf Ihrem Grünland nachweisen. Der Nachweis erfolgt im Jahr 2023 über Laufzettel, welche Sie Ihren Antragsunterlagen (Agrarportal) entnehmen können.
Rechtliche Neuerungen

Neue Anwendungsbestimmung in Wasserschutzgebieten Mit der fünften Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind am 08.09.2021 neue Anwendungsbestimmungen von Pflanzenschutzmitteln, speziell von Glyphosat, in Kraft getreten. Ab sofort ist die Anwendung von Glyphosat generell in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten und zur Sikkation (Spätanwendung vor der Ernte) verboten!...

Mit Inkrafttreten der novellierten DüV am 28.4.2020 wurden neue Regelungen für die Düngung festgesetzt. Im aktuellen Entwurf der Hessischen Ausführungsverordnung (AVDüV) werden nun auch die § 13a-Gebiete neu ausgewiesen und die Ausweisungsgrundlage ist bundesweit vereinheitlicht worden. Mit der novellierten AVDüV werden „mit nitratbelastete Gebiete“ und „eutrophierte Gebiete“ (Phosphorbelastete Gebiete) festgelegt. Die Einschränkungen für „mit nitratbelastete Gebiete“ betreffen 12 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Hessen und die der „eutrophierten Gebiete“ 34 %. Für beide Gebiete gelten neben den allgemeingültigen Regelungen verschärfte Vorgaben. Wir haben Ihnen die Neuerungen der DüV und die aktuellen Gewässerabstandregelungen nach DüV und den Wassergesetzenin Beratungsmerkblättern zusammengefasst:
Das Video fasst das Wichtigste zu Gewässerrandsteifen zusammen:
- Überblick zu den Abstandsauflagen
- Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen
- Tipps zur Ermittlung der Hanglänge
- Hinweise zur Anlage von Gewässerrandstreifen