Die Düngeplanung beginnt nicht erst im Frühjahr, sondern jetzt!

Die Düngeplanung beginnt nicht erst im Frühjahr, sondern jetzt!

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Im Zuge der Novellierung der Düngeverordnung (DüV) haben sich auch Parameter der Düngebedarfsermittlung geändert.
Diese Änderungen haben unter anderem Auswirkungen auf die Herbstdüngung. So müssen ab diesem Jahr die im Herbst gedüngten, direkt verfügbaren Düngeranteile (NH4 und Nitrat) im Frühjahr in der Düngebedarfsermittlung komplett angerechnet werden.

Haben Sie zum Beispiel:
10 m³ Gärsubstrat mit 5 kg Gesamt-N/m³ und 3 kg NH4-N/m³ zur Rapsaussaat ausgebracht, müssen 30 kg N im Frühjahr bei der Düngebedarfsermittlung mit angesetzt (abgezogen) werden.

Die Berechnung der Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung nähert sich somit langsam realistischeren Düngebedarfsansätzen und damit auch unserer Düngeempfehlung an, denn wir berücksichtigen schon immer den im Herbst gedüngten Stickstoff.

Für Sie ändert sich also mit unserer Düngeempfehlung nichts.

Dennoch sollten Sie nach wie vor gut planen, wo und wann eine Herbst-düngung notwendig ist, also ein Düngebedarf vorliegt.
Wenn Sie sich unsicher sind und wissen wollen, welchen Nmin ihr Boden aktuell hat und ob ein Düngebedarf vorhanden ist, melden Sie sich gerne bei uns.
Wir können mit einem Nmin-Schnelltest Licht ins Dunkel bringen.