Mit dem Beginn des Februars endet das Ausbringverbot für flüssige organische Dünger (Gülle, Gärreste...) und es kann mit der Gülledüngung begonnen werden.
Es gilt weiterhin: keine Ausbringung auf wassergesättigten, schneebedeckten oder gefrorenen Böden!
Im Rundbrief finden Sie Informationen zu:
- Nährstoffgehalte kennen
- frühe Ausbringtermine erhöhen die Nährstoffeffizienz
- Festmist und Kompost effizient einsetzen
- Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung
Den Rundbrief können Sie hier herunterladen: Rundbrief Gülle & Co richtig einsetzen! (330 KB)